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29.01.2020, 22:44 #1
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Mischkalkulation beim Vergaberecht legal?
Es geht um öffentliche Bauaufträge, auf die man sich bewerben kann und ein Angebot abgeben kann.
Ich kenne mich mit diesem Thema nicht besonders aus.
Ist laut dem Vergaberecht die Mischkalkulation zulässig, oder nicht?
Ich würde einmal meine, das sowas nicht durch geht.registrieren oder einloggen, um Signaturen zu sehen.
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30.01.2020, 15:42 #2
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Es geht um öffentliche Bauaufträge, auf die man sich bewerben kann und ein Angebot abgeben kann.
Ich kenne mich mit diesem Thema nicht besonders aus.
Das ganze Thema ist relativ umfangreich.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Mischkalkulationen eines Angebots nicht zulässig, wenn der Bieter nicht die Preise angibt, die später in der Rechnung zu finden sind.
Anzeichen für eine unzulässige Mischkalkulation können niedrige Preise verschiedner Leistungen (Teilleistungen) sein, zu erkennen an niedrigen Cent und Europreise.
Weitere Infos beim Bauprofessor zum nachlesen: https://www.bauprofessor.de/mischkalkulation/registrieren oder einloggen, um Signaturen zu sehen.
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31.01.2020, 12:52 #3
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Ich empfehle dir das du dir Fachbücher zu diesem Thema kaufst
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